Interne Förderung:
...alle Informationen dazu erhalten Sie im persönlichen Beratungsgespräch
Externe Förderprogramme:
Nutzen Sie die Chance auf einen Zuschuss für Ihre Ausbildung
- die nötigen Schritte dazu müssen Sie selbst in die Hand nehmen! -
(Achtung: Der Antrag auf Förderung muss vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden)
Nutzen Sie die untenstehenden Links. Die Fördereinrichtungen helfen Ihnen bei der Abwicklung der Förderansuchen.
Förderungen über das AMS für Arbeitnehmer und Unternehmer
>Förderungen für Arbeitnehmer
>Förderungen für Unternehmen
Auf diesen Plattformen können Sie Ihre persönlichen Fördermöglichkeiten per Online- Abfrage suchen:
>Bildungsförderungen in Österreich
Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart werden.
Während der Bildungskarenz bekommen Sie dann „Weiterbildungsgeld“ in Höhe des Arbeitslosengeldes. Weiters ist ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung erlaubt.
Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 20 Wochenstunden beinhalten (inkl. Lern- und Übungseinheiten) und mindestens 2 Monate dauern.
Weitere Infos dazu gibt es hier bei der Arbeiterkammer.
Die Bildungsteilzeit ermöglicht Ihnen Ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um sich weiterzubilden. Die Arbeitszeit darf um maximal 50 % und muss um mindestens 25 % reduziert werden. Für jede Arbeitsstunde, die Sie weniger arbeiten, zahlt das AMS 0,76 Euro „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag.
Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 10 Wochenstunden beinhalten (inkl. Lern- und Übungseinheiten) und mindestens 4 Monate dauern.
Weitere Infos dazu gibt es hier bei der Arbeiterkammer.
Der Großteil unserer Ausbildungen ist sowohl für Bildungskarenz als auch für Bildungsteilzeit geeignet.Für weitere Infos oder schriftliche Nachweise der Wochenstunden kontaktieren Sie uns bitte.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Ausbildungen hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.
Ausgaben und Aufwendungen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung werden als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt, soweit diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit stehen oder im Zusammenhang mit einem – dem ausgeübten Beruf – artverwandten Beruf stehen.
Zusätzlich können aber auch Ausgaben und Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen abzugsfähig sein, wenn sie den Einstieg in eine neue berufliche (auch nebenberufliche) Tätigkeit ermöglichen und eine solche neue berufliche Tätigkeit auch konkret geplant ist. Was also bei dem einen beruflich notwendig oder sinnvoll ist, kann bei dem anderen vorwiegend der privaten Lebensführung dienen (und in der Folge nicht steuerlich absetzbar sein).
In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt oder an Ihren Steuerberater.